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Kampf gegen Hasskriminalität im Netz

© Imago Images/Popov
Die stetig steigende Bedeutung von Social Media hat auch zur Folge, dass so die Verbreitung von Hass und Drohungen im Internet zunimmt. Tennisspieler*innen sind häufig ganz besonders von dieser Hasskriminalität betroffen durch Auftritte auf internationalen Turnieren und den dort erzielten Leistungen. Aus diesem Grund setzt sich der DTB für eine strengere Nachverfolgung solcher, häufig anonym agierender Personen ein.
Gesetzliche Grundlage zum Kampf gegen Hasskriminalität:
Basis ist das Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG), seit 01.10.2017 in Kraft: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/NetzDG/NetzDG_node.html
- Am 06.05.2021 erfolgte eine Anpassung des Gesetzes, das vor allem dem Kampf gegen Hasskriminalität stärkt. Wichtigste Änderung: ab FEB 2022 müssen Social Media-Anbieter strafbare Inhalte an das BKA melden. Dieses betrifft auch Hass- und Droh-Nachrichten
- Die Social Media-Anbieter sind in diesem Zuge dazu verpflichtet, entsprechende Meldesysteme einzurichten
- Mögliche Strafen:
- Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei nicht öffentlichen Drohungen
- Bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bei öffentlichen Beleidigungen/Drohungen
- Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe bei öffentlichen Mord- und Vergewaltigungsdrohungen
- Strafbare Beleidigungen/Drohungen:
- Gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- Gegen die körperliche Unversehrtheit
- Gegen die persönliche Freiheit
- Gegen Sachen von bedeutendem Wert (z.B. Drohung, das Auto anzuzünden)
Was kann ich tun, wenn ich Hass- bzw. Droh-Nachrichten über Social Media erhalte?
Strafanzeige stellen:
Jedes einzelne Delikt (Antragsdelikt) muss einzeln angezeigt werden inkl. entsprechenden Beweismaterials (z.B. Screenshots der Nachrichten)
Meldeoptionen:
- Digital an die Bundespolizei (BKA)
- Digital an die Landespolizeidienststelle (LKA)
- An die örtlichen Dienststellen (Ermöglicht zusätzlich die individuelle Absprache zu Meldung und Umgang mit digitaler Hasskriminalität)
Es gilt zu beachten: Jede Anzeige wird von der zuständigen Polizeidienststelle bearbeitet und geprüft. Es kann aber sein, dass sich ein Feedback verzögert und die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen kann. In jedem Fall erfolgt aber eine Mitteilung über das Ermittlungsergebnis bzw. mögliche Einstellung des Verfahrens.
Meldung an den Social Media-Anbieter (FB/Instagram/Twitter/etc.) zur Löschung der Nachrichten / Sperren des Absenders.
Durch Gesetzesänderung (siehe Punkt „Gesetzliche Grundlagen“) erfolgt ab Februar 2022 eine automatische Meldung des Vergehens durch den Social Media-Anbieter an das BKA, wenn die betroffene Person den Vorfall über das Meldesystem des Social Media-Dienstes meldet. Eine gesonderte Anzeige durch die betroffene Person an die Polizei ist dann nicht mehr notwendig.
Zusätzlicher Support zum Umgang mit Hasskriminalität
Diese Organisationen (NGO’s) bieten Informationen und Hilfestellung zum Umgang mit entsprechenden Nachrichten. Die Zusammenarbeit mit einer NGO kann aber auch zur Aufklärung und Nachverfolgung helfen.
Beispielhafte NGO’s: