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BTV unterstützt Anträge zur Aufhebung des Tennisverbots
Seit dem 2. Dezember befindet sich Bayern im kompletten "Tennislockdown". Sowohl Hallen- als auch Außenplätze bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Als Reaktion hat der BTV nun einen Normenkontrollantrag vom TC Rot-Weiß Gerbrunn unterstützt.

© Claudio Gärtner
Hier die Pressemitteilung des Bayrischen Tennis Verbands im Wortlaut:
Heute hat der TC Rot-Weiß Gerbrunn einen Normenkontrollantrag und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Der unterfränkische Verein wird bei seinem Vorhaben, das derzeitige Verbot des Tennissports aufheben zu lassen, vom Bayerischen Tennis-Verband maßgeblich unterstützt.
Die Bayerische Staatsregierung hat mit der am 30. November vorgelegten 9. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Ausübung des Tennissports sowohl in der Halle als auch im Freien zumindest bis Ende dieses Jahres untersagt. Dagegen wollen Verein und Verband nun gemeinsam vorgehen: "Nach unserer Auffassung lässt sich Tennis bei einem Einzel oder im Einzeltraining mit einem Trainer völlig infektionssicher betreiben - auch in der Halle. Das Tennisfeld hat inklusive Auslauf eine Größe von ca. 600 Quadratmetern", erklärt BTV-Präsident Helmut Schmidbauer.
Sollte der Verwaltungsgerichtshof das derzeitige Tennisverbot in Bayern für rechtswidrig erklären, könnte unter Beachtung der erforderlichen und vom BTV ausgearbeiteten Hygienemaßnahmen zumindest wieder Einzeltraining oder ein Trainingsspiel "Eins gegen Eins" stattfinden. Dazu BTV-Präsident Schmidbauer: "Wir hoffen, dass die Regierung durch unseren Antrag zukünftige Maßnahmen feiner ausarbeitet, so dass zwischen Sportarten mit größerem, geringerem und keinem Infektionsrisiko unterschieden wird. Es kann keine Gleichstellung des Tennissports mit Sportarten stattfinden, die ein massiv höheres Infektionsrisiko haben."
Gleichzeitig betont Schmidbauer, dass der BTV die Augen nicht vor der aktuellen Lage in der Corona-Pandemie verschließt: "Die Gesundheit der Bevölkerung hat selbstverständlich oberste Priorität, und die sinnvollen Infektionsschutzmaßnahmen wie Abstand, Mund-Nasen-Bedeckung oder Kontaktbeschränkung müssen unbedingt eingehalten werden." Mit Spannung erwartet der BTV-Präsident die inhaltliche Ausgestaltung der 10. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern.
Würzburger Kanzlei beauftragt
Beim Gang vor das Verwaltungsgericht werden der TC RW Gerbrunn und der BTV von der Würzburger Kanzlei Steinbock & Partner rechtlich betreut. Kanzlei-Rechtsanwalt Julian Pfeil erklärt das Verfahren: "Der Normenkontrollantrag ist darauf ausgerichtet, die Rechtmäßigkeit der angegriffenen 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, bzw. einzelne Teile davon, zu überprüfen. Da solche Verfahren sehr lange dauern, soll zugleich im Wege der einstweiligen Anordnung eine vorläufige Außerkraftsetzung der angegriffenen Bereiche erfolgen."
BTV hofft auf baldiges positives Signal
Zur Länge des Verfahrens sagt Pfeil: "Hinsichtlich des einstweiligen Antrags kann man mit einer Entscheidung innerhalb weniger Tage rechnen, Erfahrungsgemäß dauert das zehn Tage bis maximal zwei Wochen. In dieser Zeit wird der Antrag vorläufig geprüft und eine schnelle, aber eben vorläufige Entscheidung getroffen. Das sogenannte Hauptsacheverfahren wird erheblich länger dauern."
Der Bayerische Tennis-Verband erhofft sich somit in Kürze eine erste Klärung der aktuell unbefriedigenden Situation. "Unsere Vereine, Trainer, Partner, Hallenbetreiber und natürlich alle Tennisspielerinnen und Tennisspieler in Bayern warten auf ein positives Signal. Jetzt haben wir den Weg dafür bereitet", so BTV-Präsident Schmidbauer.
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