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Corona: So ist Tennis zur Zeit möglich
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus betreffen auch die Ausübung des Tennissports im Winter. Die Landesregierungen haben aufgrund der Regierungsbeschlüsse Verordnungen erarbeitet, die auch das Tennisspiel betreffen. So sieht es aktuell in Deutschland aus:

© DTB
Der seit dem 16. Dezember 2020 geltende Lockdown bringt weitere Einschränkungen für den Tennissport in Deutschland mit sich. Viele Landesverbände mussten ihre Maßnahmen anpassen und die Tennisplätze teilweise komplett schließen.
Nur in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Bremen, Brandenburg und Hessen ist Tennis weiterhin Indoor und Outdoor möglich. Hierbei gelten folgenden Bedingungen:
- Gespielt werden darf in der Halle oder im Freien
- nur Einzel und Doppel mit Spielern aus maximal zwei Haushalten sind erlaubt
- Hygieneregeln sind strikt einzuhalten
Hamburg, Berlin, Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland: Tennis nur Outdoor
In Hamburg, Berlin, Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland müssen die Tennishallen komplett geschlossen werden, so dass Tennis ausschließlich im Freien gespielt werden darf. Dazu gilt hier ebenso die Einschränkung, dass Einzel bzw. Doppel nur mit Spielern aus maximal zwei Haushalten gespielt werden dürfen. In Rheinland-Pfalz darf auch im Freien nur mit dem eigenen Haushalt (z.B. Familie) gespielt werden.
In Sachsen-Anhalt ist Tennis unter Einschränkungen möglich. Dazu muss aber die Freigabe des Betreibers der genutzten Sportstätte vorliegen. Gegebenenfalls können Landkreise oder Kommunen über eine Allgemeinverfügung aber Regelungen verschärfen.
Komplettes Tennis-Verbot in Schleswig-Holstein, NRW und Bayern
Mit dem Lockdown wurden die Tennisplätze in den Ländern Schleswig-Holstein, NRW (betrifft die Landesverbände Westfalen, Niederrhein und Mittelrhein), und Bayern bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. In insgesamt sechs Landesverbänden gilt also seit dem 16.12.2020 der komplette „Tennis-Lockdown".
Zusätzliche Informationen gibt es auf den Websiten der Landesverbände. Außerdem kann es weitere Einschränkungen in einzelnen Tennisvereinen geben (z. B. zur Nutzung der Umkleiden und Duschen, Aufenthaltsräume, Clubhauses, Gastronomie).
DTB setzt sich für bundeseinheitliche Regelung für Tennis ein
Als Reaktion auf die unterschiedlichen Regelungen hatte sich DTB-Präsident Ulrich Klaus bereits im November mit persönlichen Schreiben an die zuständigen Minister und Senatoren der Länder gewandt, in denen ein Tennis-Verbot besteht, und für eine einheitliche, deutschlandweite Erlaubnis zum Tennisspielen in der Halle geworben. Die einzelnen Schreiben finden Sie hier.
Eine aktuelle Übersicht und Informationen zum Tennissport im November finden Sie fortlaufend auch unter wirhelfentennis.de.
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Gewähr! Es kann jederzeit zu kurzfristigen Änderungen kommen!