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Coronavirus: DTB-Führung appelliert an Politik
Die Bundesregierung hat die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie bis zum 3. Mai verlängert. In einigen Bundesländern darf unter Auflagen wieder Tennis gespielt werden. Der DTB hat die Forderungen an die Regierung zur Öffnung der Tennisplätze mit weiteren Erläuterungen versehen.

© Jürgen Hasenkopf
Die Bundesregierung hat die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie mit kleinen Lockerungen bis zum 3. Mai verlängert. In zwei Wochen soll es eine erneute Bewertung der Situation durch die Politik geben. Parallel hat sich der Deutsche Tennis Bund (DTB) am Dienstag mit einem Schreiben an relevante politische Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene gewandt. Hierin wies er auf die Besonderheiten bei der Ausübung der Individualsportart Tennis im Freien hin und betonte ihre Vorteile bei einer schrittweisen Rückkehr in den sport-gesellschaftlichen Alltag.
„Tennis kann, gerade in der jetzigen Jahreszeit, als Individualsport im Freien ausgeübt werden. Eine Kontaminierung durch das Spielgerät ist nicht möglich. Körperkontakt ist nicht Teil der Sportart Tennis. Nach wie vor absolut notwendige Infektionsschutzmaßnahmen können umgesetzt werden“,
heißt es in dem Schreiben, das unter anderem an das Bundekanzleramt, Regierungsvertreter, Landesregierungen und die zuständigen Gesundheitsministerien verschickt wurde. Des Weiteren werden in dem Papier sieben Punkte genannt, unter deren strenger Beachtung die Ausübung des Tennissports möglich erscheine:
- Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
Erläuterung: Aufgrund der derzeitigen Vorgaben insbesondere der Verhaltensregel, dass sich nur zwei Personen, die nicht aus dem gleichen Haushalt stammen, treffen sollen und das Abstandsgebot von 1,5 Meter besteht, geht der DTB momentan zu Beginn bei der Aufnahme des Tennisspiels vom Einzel aus. In Bezug auf die Austragung von Doppel sind die entsprechenden, sich fortlaufend ändernden Verhaltensregeln der jeweils zuständigen Behörden zu beachten.
- Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5m) zu positionieren.
Erläuterung: Die Bänke können z. B. rechts und links von der Netzpfosten oder gegenüberliegend aufgestellt werden.
- Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
Erläuterung: Aufgrund des Kontaktverbots können andere Begrüßungsformen, die keinen Körperkontakt nach sich ziehen wie z. B. Kopfnicken, indischer Gruß, gewählt werden.
- Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.
- Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
Erläuterung: Die Beschaffung der Desinfektionsmittel für den Verein könnte sich ggfs. aufgrund von z. T. bestehenden Lieferengpässen punktuell schwierig gestalten. Wir bitten um Verständnis, dass weder der DTB noch die Landesverbände die Möglichkeit besitzen, eine zentrale Beschaffung und die anschließende Verteilung für bundesweit 9.000 Vereine zu organisieren.
- Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 5 genannten Bedingungen.
Erläuterung: Wann und unter welchen Bedingungen Mannschaftswettspiele aufgenommen werden können, liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Landesverbände auf Grundlage der behördlichen Verordnungen. Bitte verfolgen Sie daher die Ankündigungen in Ihrem zuständigen Landesverband.
- Jeder Verein benennt einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorschriften.
Erläuterung: Ein*e Corona-Beauftragte*r eines Vereins ist im Wesentlichen zuständig für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren Umsetzung für den Verein und Ansprechpartner*in für alle die Thematik Corona betreffenden Themen. Diese Person braucht keine Vorkenntnisse. Diese Funktion kann von einem oder mehreren Vorstandsmitglied/ern, bzw. von anderen Mitgliedern des Vereins (vom Vorstand eingesetzt) oder dem/der Vereinstrainer*in/ Vereinsmanager*in wahrgenommen werden. Diese Person/en soll/en darauf achten und überprüfen, dass z. B. am Eingang der Tennisanlage die allgemeinen Hinweise (z. B. Abstandsregel, Verhaltensregeln (keine Händeschütteln, direktes Verlassen des Geländes, Hinweis auf Hygieneregeln) aufgehängt sind, auf den Toiletten die Waschregeln hängen, die Abstände der Spielerbänke auf dem Platz eingehalten werden, sich um die Beschaffung der notwendigen Desinfektionsmittel und Papierhandtücher für die WC-Anlagen kümmern und als Ansprechpartner*in hierzu fungieren. Ein*e Corona-Beauftragte*r muss nicht ständig auf der Anlage sein. Diese*r Beauftragte*n sollte/n, sofern notwendig, die Mitglieder aber auf die Einhaltung der Regeln hinweisen.
Die vom DTB angeführten Vorschläge erfolgen unter der Prämisse, dass die durch die Bundesregierung, den Länderregierungen und den örtlichen Behörden vorgegebenen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und deren Umsetzung zu beachten sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es hierbei zu länder- und regionalspezifischen Unterschieden kommen kann.
Hier finden Sie Hygienetipps des DOSB
Hier finden Sie die Schutzhinweise der Bundesregierung
Dem Verband mit seinen 1,4 Millionen Mitgliedern gehe es in dem Schreiben nicht darum,
„einen Sonderweg für den Tennissport [zu] gehen. Aber durch seine beschriebenen Vorteile als Individualsportart in weitläufigen, großzügigen und sich im Freien befindlichen Sportanlagen sind Möglichkeiten gegeben, ernsthaft über eine schrittweise Wiederaufnahme des Tennisbetriebs nachzudenken.“
Im Nachbarland Österreich hatte die Regierung unlängst bekannt gegeben, dass die Tennisanlagen und -plätze im Freien zum 1. Mai eröffnet werden.
Das vollständige Schreiben des DTB, das auch an die 17 DTB-Landesverbände geschickt wurde, finden Sie hier.