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Gremien & Funktionsträger:innen

© DTB
Neben dem Präsidium sind an der Arbeit im Deutschen Tennis Bund auch zahlreiche weitere ehrenamtliche Gremien beteiligt. Der Bundesausschuss der Landesverbandsvorsitzenden gehört ebenso dazu wie die verschiedenen Fachkommissionen. Darüber hinaus gibt es mit den Ehrenpräsidenten und den Ehrenmitgliedern weitere Funktionsträger:innen.
Ehrenpräsident:innen und Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Präsidiums von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit gewählt.
Zum:r Ehrenpräsident:in oder Ehrenmitglied können Personen gewählt werden, die sich in besonderer Weise um den DTB, den Tennissport oder den Sport im Allgemeinen verdient gemacht haben. Für die Wahl zum: Ehrenpräsident:in ist weitere Voraussetzung, dass die zur Wahl stehende Person das Amt des:r Präsident:in des DTB ausgeübt hat.
Der Bundesausschuss besteht aus den Vorsitzenden der Mitgliedsverbände. Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Bundesausschusses gehört es, die Umsetzung der in der Mitgliederversammlung festgelegten Beschlüsse zu kontrollieren sowie Kandidat:innen für das Präsidium vorzuschlagen.
Zur Entlastung, Unterstützung und Beratung der Vizepräsident:innen werden von der Mitgliederversammlung für jeweils drei Jahre Referent:innen gewählt. Der/Die Beauftragte für Richtlinien in der Verbandsführung wird auf Vorschlag des/der Präsident:in gemäß den Richtlinien der Verbandsführung durch die Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Der/Die Anti-Dopingbeauftragte wird für die Amtszeit von drei Jahren vom/von der Präsident:in benannt.
Für die Erfüllung bestimmter Aufgaben sowie zur Entlastung, Unterstützung und Beratung der ressortverantwortlichen Präsidiumsmitglieder werden folgende Ausschüsse gebildet:
Den ressortverantwortlichen Präsidiumsmitgliedern werden die nachfolgenden Kommissionen zugeordnet, in die jeweils ein Mitglied durch jeden stimmberechtigten Mitgliedsverband entsandt werden kann. In der Regel treffen sich alle Kommissionsmitglieder einmal jährlich zu einer Arbeitssitzung.